Ware in den Warenkorb packen.
Oben rechts auf die Einkaufstasche und dann "Warenkorb zeigen".
Und dort steht doch fett "Gutscheincode eingeben"
Aber gilt auch halt nur für diese PG Bunkerbase, glaube ich 10x 100ml oder 15x usw
Ein Urteil vom Bundesgerichtshof wurde heute veröffentlicht. Damit ist Verkauf von nikotinhaltigen Liquids komplett in Deutschland verboten...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-b ... =4&anz=494
Der Angeklagte habe sich aber gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 1 des Vorläufigen
Tabakgesetzes (VTabakG) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe
g VTabakG und §§ 5a, 6 der Tabakverordnung (TabV)
strafbar gemacht,
indem er die nikotinhaltigen Verbrauchsstoffe entgegen einer Rechtsverordnung
in Verkehr gebracht habe. Daneben habe er den Straftatbestand des § 52
Abs. 2 Nr. 1 VTabakG in Verbindung mit § 20 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3
VTabakG, § 1 TabV und Anlage 1 hierzu tateinheitlich erfüllt,
weil das in den
Verbrauchsstoffen enthaltene Ethanol ebenso wie das verwendete
Propylenglykol
und Glycerin als Zusatzstoff für Tabakerzeugnisse nicht oder nicht in
der vorhandenen Menge zugelassen seien.
Die von dem Angeklagten zum Verkauf bereitgehaltenen nikotinhaltigen
Verbrauchsstoffe seien Tabakerzeugnisse im Sinne von § 3 Abs. 1 VTabakG,
weil das enthaltene Nikotin unter Verwendung von Rohtabak gewonnen wurde.
Nikotin wird aus Tabak gewonnen -> Liquid = Tabakerzeugnis. Tabakerzeugnis darf maximal 5% PG/VG enthalten...boom
Puh, aber zum Glück kommt ja die TPD2
