

Auszug aus dem Vertrags zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
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ARTIKEL 9
1. Grundlage der Gemeinschaft ist eine Zollunion, die sich auf den gesamten
Warenaustausch erstreckt; sie umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedstaaten Ein- und
Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben, sowie die Einführung eines
Gemeinsamen Zolltarifs gegenüber dritten Ländern.
2. Kapitel 1 Abschnitt 1 und Kapitel 2 dieses Titels gelten für die aus den Mitgliedstaaten
stammenden Waren sowie für diejenigen Waren aus dritten Ländern, die sich in den
Mitgliedstaaten im freien Verkehr befinden.
ARTIKEL 10
1. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaates befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten
Ländern, für die in dem betreffenden Mitgliedstaat die Einfuhr-Förmlichkeiten erfüllt sowie die
vorgeschriebenen Zölle und Abgaben gleicher Wirkung erhoben und nicht ganz oder
teilweise rückvergütet worden sind.
2. Die Kommission regelt vor Ablauf des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrags die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen hinsichtlich der Anwendung des Artikels 9
Absatz 2; hierbei berücksichtigt sie die Notwendigkeit, die für den Warenverkehr geltenden
Förmlichkeiten soweit wie möglich zu vereinfachen.
Vor Ablauf des ersten Jahres nach Inkrafttreten dieses Vertrags erlässt die Kommission für
den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten Vorschriften für solche Waren aus einem
Mitgliedstaat, die unter Verwendung von Erzeugnissen hergestellt sind, für welche der
ausführende Staat die anwendbaren Zölle und Abgaben gleicher Wirkung nicht erhoben oder
vollständig oder teilweise rückvergütet hat.
Beim Erlass dieser Vorschriften berücksichtigt die Kommission die Bestimmungen dieses
Vertrags über die Abschaffung der Zölle innerhalb der Gemeinschaft und über die
schrittweise Einführung des Gemeinsamen Zolltarifs.
http://www.europarl.europa.eu/brussels/ ... ertrag.pdf
Also ehrlich für mich liest sich das so
Sollte ein Mitbürger der Eu eine Ware einführen wollen für die keine Zoll Und Abgaben bezahlt werden müssten ist es ein
verstoß gegen die Produktsicherheit die dafür sorgen soll das die Saaten genug Geld von den Bürgern abschöpfen können.
Daher wird in Artikel 9 und 10 Geregelt das alles Böse und gefährlich ist was der Bürger der Eu in die Saaten einführen möchte.
Bitte versuchen sie diese Waren schnellst möglich gegen Gebühren einzuziehen.
