Nö, dankejoergmahnert hat geschrieben:Für die Regulierung von Personen- und Sachschäden muss eine Haftpflichtversicherung nach den Vorschriften §§ 37 Absatz 1a), 43 LuftVG i. V. m. § 101 ff Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) bestehen.
Mit juristischen Grüßen lol
Ich hol mir keine zweite Sucht ( Hobby genannt ), ins Haus, Omas Gärtchen
Hätte der Herrgott gewollt und mir Flügel gegeben, flatterte ich selbst in der Gegend herum
Aber so ein Lärm erzeugendes Teil brauche ich nicht, erfreue mich aber gern an den Hobby`s anderer.
Alles besser als aufeinander schiessen in dieser völlig aus den Fugen geratenen Welt...
Wünsche euch viel Spass und stets unfallfreien Flug
Ps. Wer völlig suchtfrei ist werfe den ersten Vd/At/Copter