Die CE Zertifizierung wird bestimmt dann von den Chinesen beantragt, sobald sich das Problem als real darstellen sollte, wie kürzlich beim ZNA, die wollen doch auch in Zukunft liefern könen, oder etwa nicht, frag ich mich?Darwin1975 hat geschrieben:Ausschlaggebend ist das Produktsicherheitsgesetz
Ein kleiner Auszug :
4) Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern
Gemäß § 7 Absatz 3 ProdSG muss – soweit eine andere Rechtsvorschrift nichts anderes vorschreibt – das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein.
Ausnahmsweise genügt es, wenn das CE-Zeichen nur auf der Verpackung und ggf. auf Begleitunterlagen angebracht ist, falls die Anbringung auf dem Produkt selbst wegen der Art des Produkts nicht möglich sein sollte.
Das die Clone kein rechtmäßiges CE Zeichen haben, sofern eins vorhanden ist, sollte uns auch bewusst sein

Gruß,
Wilhelm