Tabakrichtlinienverordnung

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HansW
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von HansW » Sa 2. Jan 2016, 18:13

Ich weiß nicht genau wie das läuft gerade im Bezug zu dem Totally Wicked Fall.
Aber glaube gelesen zu haben das dieses "Recht" eigentlich erstmal in Kraft treten muss, bevor es mit dem Klagen losgehen kann. Vielleicht in Bezug auf DE.

Ja unsere Mühlen mahlen langsam.
Aber vielleicht kommt ja TW damit schon beim europäischen Gerichtshof durch, bevor es bei uns umgesetzt wird.


Aber die Petition die du beschreibst das die Leute sich nicht ausm Sessel heben usw, ist doch auch echt etwas doof.
Deutschland kann auf Grund einer Petition nicht einfach nicht das EU Recht umsetzen.

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HansW
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von HansW » Mo 4. Jan 2016, 17:52

Wow,
da ist ja einiges passiert.
Knapp 10.000 mehr in den letzten paar Tagen.

nasi

Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von nasi » Mo 4. Jan 2016, 20:04

Hallo Dampfer,
ich habe mittlerweile das Gefühl, dass mit der neuen TPD2 ein ähnliches Konstrukt,
wie der Kampf um die Freigabe von Cannabis
in DE entsteht. Und dieser Kampf ist meine Meinung auch genauso aussichtslos.
Zumindest bei der jetzigen Regierungsbesetzung.

Der Besitz und Erwerb und Handel von THC ist strafbar, der Konsum erlaubt.

Die Freimenge für Eigenbedarf ist unterschiedlich nach Bundesland.
Dennoch darf es normalerweise KEINER besitzen, da ihm sofort ab einer bestimmten Menge Eiegenbesitz über (8-10g) Handel unterstellt wird.

Übrigens die Falschaussage von Diana, dass jeder Cannabis auf Rezept bekommen kann ist absoluter Bullshit.
In DE bekommt sogut wie niemand ein Rezept dafür, außer er ist akuter Schmerzpatient.(krebskrank oder Autoimmunerkrankungen
alla MS)

Über 98% alle Anträge werden meinsewissens abgelehnt.

ALso bitte solche Falschaussagen sofort unterbinden.
Auch Cannabidol ist hier nicht frei zu erwerben...--> auch wenn es Tretboot geholfen hat.

Wer meint etwas zu verändern muss wie damals zu Hippyzeiten auf die Strasse und dafür ist das Thema z.Z. zu unwichtig.
Dazu kommt noch, dass man auf diesen Demos vom BKA gefilmt wird und in eine Datenbank kommt.
Das gab es früher in der Form nicht. Ergebnis -> Das Demonstrationsrecht ist nicht aufgehoben, wer sich dem Staat und dem Gesetz entgegenstellt
ist automatisch Staatsfeind und wird dementsprechend behandelt. -> also Eigentor++

Das ist meine Meinung dazu.

thnx 4 reading.
nasi

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holger0478
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von holger0478 » Fr 8. Jan 2016, 02:58

Was jaulen denn bloß immerzu alle mit der Tabakproduktrichtlinie herum?

Da unten ist sie verlinkt und wird umgesetzt bis irgendwann Frühjahr diesen Jahres. Niemand verbietet das Dampfen. Es wird nur endlich klargestellt daß es ein ü18 Produkt ist, daß Kennzeichnungspflicht besteht daß Liquids nicht über 20mg Nikotin enthalten dürfen. Und mal ehrlich, nikotin mag für sich betrachtet nicht so süchtig machen wie auch in dem hierverlinkten Papier behauptet. Aber es ist ein hochpotentes Nervengift. Wer braucht mehr als zwanzig mg?

ec.europa.eu/health/tobacco/products/index_de.htm

So. Sorry daß ich poltere aber überall heulen die Dampfer nur noch rum daß es nun zu Ende geht. So langsam glaube ich daß im Propylenglykol eine Depressionen verursachende Wirkung steckt.

Ich hab mir vorhin das Video vom Vanderzarth von vor ner Woche reingezogen. "Dampfen 2016, oder warum Picard nie fliegen wird". Der Typ ist da nur am heulen wie alles im Eimer ist. Dabei ist er stellenweise schon fast im Delirium ;-)

Danach hat es mich drei Minuten gekostet, das hier verlinkte zu suchen.

Entwarnung! Wir können uns weiterhin mit der Dampfe die Birne in psychiatrische Tiefen dampfen.


Edit: Nicht vom 2014 täuschen lassen. Das hier verlinkte Papier ist es das dieses Jahr bis Mai (glaub ich) umgesetzt werden muß
Dateianhänge
dir_201440_de.pdf
Die Richtlinie als PDF
(1.02 MiB) 115-mal heruntergeladen
Es hockt der Frickler in der Katakombe und lötet an seiner Bombe... äääääh Dampfe! ;-)

Kasy
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von Kasy » Fr 8. Jan 2016, 07:09

holger0478 hat geschrieben:Was jaulen denn bloß immerzu alle mit der Tabakproduktrichtlinie herum?

Da unten ist sie verlinkt und wird umgesetzt bis irgendwann Frühjahr diesen Jahres. Niemand verbietet das Dampfen. Es wird nur endlich klargestellt daß es ein ü18 Produkt ist, daß Kennzeichnungspflicht besteht daß Liquids nicht über 20mg Nikotin enthalten dürfen. Und mal ehrlich, nikotin mag für sich betrachtet nicht so süchtig machen wie auch in dem hierverlinkten Papier behauptet. Aber es ist ein hochpotentes Nervengift. Wer braucht mehr als zwanzig mg?

ec.europa.eu/health/tobacco/products/index_de.htm

So. Sorry daß ich poltere aber überall heulen die Dampfer nur noch rum daß es nun zu Ende geht. So langsam glaube ich daß im Propylenglykol eine Depressionen verursachende Wirkung steckt.

Ich hab mir vorhin das Video vom Vanderzarth von vor ner Woche reingezogen. "Dampfen 2016, oder warum Picard nie fliegen wird". Der Typ ist da nur am heulen wie alles im Eimer ist. Dabei ist er stellenweise schon fast im Delirium ;-)

Danach hat es mich drei Minuten gekostet, das hier verlinkte zu suchen.

Entwarnung! Wir können uns weiterhin mit der Dampfe die Birne in psychiatrische Tiefen dampfen.


Edit: Nicht vom 2014 täuschen lassen. Das hier verlinkte Papier ist es das dieses Jahr bis Mai (glaub ich) umgesetzt werden muß
Hallo @holger0478 im Prinzip hast Du zwar Recht, aber das verlinkte Papier von 2014 (EU-Richtlinie zur TPD2) ist das Ausgangspapier von dem alle EU-Staaten Ihr nationales Gesetz (Umsetzung der TPD2) aufzustellen haben. Das sind die MINDESTAnforderungen an die nationale Gesetzgebung. Viele Länder haben diese EU-Richtlinie noch verschärft bzw. erweitert. Auch DE hat sein Gesetz (ist bereits im Parlament eingereicht) gegen über der Richtlinie verschärft. Das war nochmal ein Faustschlag in die Magengrube der Hardcoredampfer. :mrgreen:
Deshalb ist das Wolfsgeheul um so lauter.

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Tretboot
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von Tretboot » Fr 8. Jan 2016, 10:55

nasi hat geschrieben: Auch Cannabidol ist hier nicht frei zu erwerben...--> auch wenn es Tretboot geholfen hat.
Hmmm, machen sich dann die ganzen (Deutschen) Shops strafbar? Was ist die Rechtsgrundlage dafür das CBD nicht frei zu erwerben ist? Frag mal z.B. Amazon nach CBD. Es geht explizit hier um Cannabidiol aus Nutzhanf. Cannabis Blüten auf Rezept in der Apo ist aber in der tat nicht ganz so Easy, da hast du wohl leider Recht.

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holger0478
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von holger0478 » Fr 8. Jan 2016, 12:40

KaiserJ hat geschrieben:
Hallo @holger0478 im Prinzip hast Du zwar Recht, aber das verlinkte Papier von 2014 (EU-Richtlinie zur TPD2) ist das Ausgangspapier von dem alle EU-Staaten Ihr nationales Gesetz (Umsetzung der TPD2) aufzustellen haben. Das sind die MINDESTAnforderungen an die nationale Gesetzgebung. Viele Länder haben diese EU-Richtlinie noch verschärft bzw. erweitert. Auch DE hat sein Gesetz (ist bereits im Parlament eingereicht) gegen über der Richtlinie verschärft. Das war nochmal ein Faustschlag in die Magengrube der Hardcoredampfer. :mrgreen:
Deshalb ist das Wolfsgeheul um so lauter.
Achso. Na, mit Energieverschwendung ist dann bestimmt Schluss, 100 Watt an die Decke pusten und sich im Rausch darùber amüsieren daß der Rauchmelder Beethovens neunte pfeift fällt aus. Solange sie uns keine EINWEGKARTUSCHEN ans Schienbein nageln macht mir das aber nichts. Und so weit kommt das nicht.
Es hockt der Frickler in der Katakombe und lötet an seiner Bombe... äääääh Dampfe! ;-)

nasi

Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von nasi » Fr 8. Jan 2016, 12:52

Tretboot hat geschrieben:
nasi hat geschrieben: Auch Cannabidol ist hier nicht frei zu erwerben...--> auch wenn es Tretboot geholfen hat.
Hmmm, machen sich dann die ganzen (Deutschen) Shops strafbar? Was ist die Rechtsgrundlage dafür das CBD nicht frei zu erwerben ist? Frag mal z.B. Amazon nach CBD. Es geht explizit hier um Cannabidiol aus Nutzhanf. Cannabis Blüten auf Rezept in der Apo ist aber in der tat nicht ganz so Easy, da hast du wohl leider Recht.
Das habe ich dazu gelesen:
Alle Hanfprodukte, die zum Verzehr bestimmt sind bewegen sich in einer rechtlichen Grauzone, weil das BtmG hier nur "gewerbliche und wissenschaftliche Zwecke" kennt, die ausgenommen sind.
Im BtmG Anlage 1 steht wörtlich:

(...) und der Verkehr mit ihnen (ausgenommen der Anbau) ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen,


Gnadenlos ausgedeutet bedeutet dies, dass man einen Gewerbeschein braucht um rechtssicher Hanfprodukte für den Konsum besitzen zu dürfen, ansonsten dürfte man keinen "Verkehr" mit ihnen haben.

Nur weil etwas bei Amazon zu kaufen gibt, heißt noch lange nicht, das es rechtlich geprüft wurde.
cu
nasi

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HansW
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Re: Tabakrichtlinienverordnung

Beitrag von HansW » Fr 8. Jan 2016, 17:15

holger0478 hat geschrieben: Achso. Na, mit Energieverschwendung ist dann bestimmt Schluss, 100 Watt an die Decke pusten und sich im Rausch darùber amüsieren daß der Rauchmelder Beethovens neunte pfeift fällt aus. Solange sie uns keine EINWEGKARTUSCHEN ans Schienbein nageln macht mir das aber nichts. Und so weit kommt das nicht.
Denke so viel ändert sich nicht an den Möglichkeiten:
Es gibt bei FT Taschenlampenaufsätze mit 510er...passend für AT.
Dann kauft sich halt einer einen 100W AT für seine "Taschenlampe".
Und die Verdampfer für seine "Kräutermischung".
Bzw Vaporizer, wo wir gerade beim Thema sind gibts ja eh ;) das wird sich wohl auch nicht verbieten lassen.
Oder man bestellt bei FT die Einzelteile: Glastank, Base usw...


"a) nikotinhaltige Flüssigkeiten nur in eigens dafür vorgesehenen Nachfüllbehältern mit einem Volumen von höchstens
10 ml bzw. in elektronischen Einwegzigaretten oder in Einwegkartuschen in Verkehr gebracht werden"
Denke die Hauptänderung wird sein das es einfach sehr viel teurer wird.
Jetzt kosten ja 10ml im Tabakladen 5€. Wenn dann die ganzen Analysen und Gutachten fällig werden, dann sind auch sicher 10€ für 10ml plausibel.
Unmengen an Müll und Händler Paradies.
Es könnte ja so einfach sein: Base X erfüllt alle Anforderungen und darf verkauft werden -nix-... schön nur 10ml. Ganz im Sinne der....

Und wie ja bereits erwähnt wurde: das sind die Mindestanforderungen.


Könnte auch so aussehen wie in Spanien:
http://vaporyciencia.com/2015/08/17/the-final-stab/
-SALES ALLOWED ONLY IN ESTANCOS (Official Tobacco Stores), PHARMACIES AND SPECIALIZED PHYSICAL STORES -> nix mehr mit Online Bestellungen
-license and registration fees. 500 Euros per product (including every nicotine strength or part of a dispositive) placed on the market it´s only one of the taxes. This taxes do not affect to estancos and pharmacies. ->Big Pharma und Big T und Apotheker wirds freuen
-END OF FACEBOOK GROUPS, FORUMS, VAPER’S CONVENTIONS OR ANY OTHER FORM OF PRIVATE OR PUBLIC PROMOTION OF ELECTRONIC CIGARETTE -> Spanischer Perle muss sein Forum dicht machen, bzw die ganzen Ezig Inhalte löschen

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