Vergälen funktioniert nicht bei Stoffen, die als Futtermittel in der Tierhaltung insbesondere zur Steigerung der Milchproduktion bei Kühen und als billiger Ersatzstoff für die viel teureren Proteine eingesetzt wird, davon abgesehen fallen jährlich hunderttausende Tonnen VPG bei der Biodieselproduktion als Nebenprodukt an, ein Vergleich mit der Herstellung von Alkoholen ist also nicht ganz nachvollziehbar. Außerdem müsste man dann auch die Nebelflüssigkeiten für Dampfsaunen und Bühneneffekte im Showbiz unter das Tabakmonopol stellen.risoan hat geschrieben:Ich bin mir bei dem Punkt immer sehr unsicher.Phobos86 hat geschrieben:Wurde schon mal gefragt.
0-mg Base lagern macht eigentlich keinen Sinn, weil man Reines PG oder VG weiterhin zu kaufen bekommt.
Normalerweise solltest Du damit Recht haben, aber sollte es zu einer grossen Besteuerungsaktion kommen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass auch das angepasst wird. Die haben das unter Garantie auf dem Schirm, dass diese Bestandteile gerne als 0er zum Runtermischen genommen werden. Dann könnte nämlich auch der Fall eintreten, dass das Zeug PG und VG an Privatpersonen nur noch in vergällter Form abgegeben wird bzw. unvergälltes PG und VG ebenfalls nur stark besteuert; ähnlich dem Alkohol. Zur Kosmetikherstellung sollte das ja egal sein, wenn es vergällt ist und sich niemand beschweren.
Wer dann doch unvergälltes Zeug wirklich braucht z.B. als Futtermittel bekäme das dann über eine Ausnahmegenehmigung mit tierärztlicher Bestätigung.
Da gibt es ja so viele Möglichkeiten, den Privatmann effektiv von diesen Stöffchen fern zu halten.
Gruß,
Wilhelm