Steuer auf Liquids?

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Wilhelm Woess
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Re: Steuer auf Liquids?

Beitrag von Wilhelm Woess » Mi 11. Feb 2015, 11:26

risoan hat geschrieben:
Phobos86 hat geschrieben:Wurde schon mal gefragt.
0-mg Base lagern macht eigentlich keinen Sinn, weil man Reines PG oder VG weiterhin zu kaufen bekommt.
Ich bin mir bei dem Punkt immer sehr unsicher.
Normalerweise solltest Du damit Recht haben, aber sollte es zu einer grossen Besteuerungsaktion kommen, könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass auch das angepasst wird. Die haben das unter Garantie auf dem Schirm, dass diese Bestandteile gerne als 0er zum Runtermischen genommen werden. Dann könnte nämlich auch der Fall eintreten, dass das Zeug PG und VG an Privatpersonen nur noch in vergällter Form abgegeben wird bzw. unvergälltes PG und VG ebenfalls nur stark besteuert; ähnlich dem Alkohol. Zur Kosmetikherstellung sollte das ja egal sein, wenn es vergällt ist und sich niemand beschweren.
Wer dann doch unvergälltes Zeug wirklich braucht z.B. als Futtermittel bekäme das dann über eine Ausnahmegenehmigung mit tierärztlicher Bestätigung.
Da gibt es ja so viele Möglichkeiten, den Privatmann effektiv von diesen Stöffchen fern zu halten.
Vergälen funktioniert nicht bei Stoffen, die als Futtermittel in der Tierhaltung insbesondere zur Steigerung der Milchproduktion bei Kühen und als billiger Ersatzstoff für die viel teureren Proteine eingesetzt wird, davon abgesehen fallen jährlich hunderttausende Tonnen VPG bei der Biodieselproduktion als Nebenprodukt an, ein Vergleich mit der Herstellung von Alkoholen ist also nicht ganz nachvollziehbar. :ugeek: Außerdem müsste man dann auch die Nebelflüssigkeiten für Dampfsaunen und Bühneneffekte im Showbiz unter das Tabakmonopol stellen. :mrgreen:

Gruß,

Wilhelm
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risoan
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Re: Steuer auf Liquids?

Beitrag von risoan » Mi 11. Feb 2015, 12:06

Nein müsste man eben nicht.

Futtermittel bekäme man, wie gesagt, unvergällt mit tierärztlicher Bestätigung.
Vernebelungsmittel für Bühne etc. bekäme man mit einem Bedürfnisnachweis ebenfalls unvergällt.
Erbringe aber mal als Privatmann den Bedürfnisnachweis. "Kosmetik? Klar bekommen Sie die Stoffe; aber nur vergällt."

Auch habe ich keinen Vergleich mit der Herstellung, sondern der Abgabe von Alkoholen gezogen.

Ich sag ja, es ist möglich, dass es weiter frei erhältlich bleibt. Darauf wirklich verlassen möchte ich mich aber nicht. Eben weil es für die Regierung viel zu einfach wäre, da einen Riegel vor zu schieben.
Und bitte, ob man sich noch ein paar Liter PG oder VG ohne Nikotin zusätzlich einlagert, macht finanziell kaum einen Unterschied.

KAYA
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Re: Steuer auf Liquids?

Beitrag von KAYA » Mi 11. Feb 2015, 14:05

Dann mache da mal nix verkehrt. Lagere 36er ungeöffnet in der Gefriertruhe. 72er will ich mir nicht antun wegen dem erwähnten Video von Perle. Bisher bin ich auf 6mg ausgerichtet, werde aber auf 3mg umschwenken.

Ich denke es schadet nicht paar Liter 0er PG mit auf die Seite zu legen.

Wie ist das mit der Lagerung von VG? Ich meine im Video was gesehen zu haben das einfrieren nicht geht. Reicht es da im kühlen Keller?

Phobos86
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Re: Steuer auf Liquids?

Beitrag von Phobos86 » Mi 11. Feb 2015, 15:01

Naja, VG würde ich nicht unbedingt einlagern, da das nämlich nicht allzulange haltbar ist.

Ronny B.

Re: Steuer auf Liquids?

Beitrag von Ronny B. » Mi 11. Feb 2015, 15:59

KAYA hat geschrieben:Dann mache da mal nix verkehrt. Lagere 36er ungeöffnet in der Gefriertruhe. 72er will ich mir nicht antun wegen dem erwähnten Video von Perle. Bisher bin ich auf 6mg ausgerichtet, werde aber auf 3mg umschwenken.

Ich denke es schadet nicht paar Liter 0er PG mit auf die Seite zu legen.

Wie ist das mit der Lagerung von VG? Ich meine im Video was gesehen zu haben das einfrieren nicht geht. Reicht es da im kühlen Keller?
72 er basis sollte nicht sonderlich gefährlich sein , also man kann daran wohl nicht sterben. Erst ab höheren Werten wird es tödlich. Aufpassen sollte man natürlich auch trotzdem und entsprechende Schutzmaßnahmen, auch im Umgang mit 72 er Basis beachten. Hier trägt jeder die eigene Verantwortung.

Schau mal bei Wikipedia, dort wird es beschrieben. Der kritische Wert (ab 60mg) stimmt wohl nicht, dass stammt scheinbar aus veralteter "Forschung".

Auszug Wikipedia:

Lange Zeit galt die Annahme, bereits bei dem verschlucken von 60 mg Nicotin bestünde für einen Erwachsenen Lebensgefahr. Diese Annahme beruhte auf den Forschungsergebnissen des Toxikologen und Pharmakologen Rudolf Kobert. Im Jahr 1906 veröffentlichte er das „Lehrbuch der Intoxikationen“, in dem er sich auf experimentelle Ergebnisse zwischen 0,002–0,004 g stützte und daraus ableitete, dass die maximale tödliche orale Nicotindosis nicht höher als 0,06 g sein. (...) Erst durch die Veröffentlichung „How much nicotine kills a human“ in der Fachzeitschrift Archives of Toxicology durch den Pharmakologen von der Karl-Franzens-Universität in Graz wurde der Wert auf über 0,5 g beziffert und damit der über viele Jahre falsch zitierte Wert richtiggestellt.[10]

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