R4nd0m...da macht Dir mal keen Kopp. Uff de Straße kannste immer dampfen. Im bestimmten Gebäuden sicher nicht, da musst Du Dich zu den Rauchern stellen. Ein Ordnungshüter geht immer davon aus, dass dies Dein legales Eigentum ist. Wenn Du Dir Deine E-Mail´s mit den Rechnungen aufhebst, bist Du schon mal auf der sicheren Seite. Ausserdem die Nachweispflicht hat immer der Kläger (Ordnungshüter) zu führen. Wieviel Klagen wollen die lostreten. Ich glaube für so einen scheiß haben die keine Zeit.R4nd0m hat geschrieben:Hallo Kaiser-Jens,KaiserJ hat geschrieben:Guten Abend R4nd0m,
ja, ganz schön harter Tobak, gell? Gerader als technisch Interessierter ist es mir da besonders wichtig, dass ich möglichst "autonom" meinem Hobby nachgehen kann. Da bin ich wirklich mal gespannt, wie es hier in Deutschland und in anderen Ländern in dieser Sache weitergeht... Ich denke im schlimmsten Fall müsste man sich also selbst helfen und seine eigenen "Devices" entwickeln - mal vom Liquid abgesehen (wobei es hierfür sicher auch eine angemessene Lösung gibt), was ja eigentlich nicht das schlimmste ist, nicht wahr![]()
Am ehesten würde es mich vermutlich stören, nicht mehr "in der Öffentlichkeit" mit meinem Gerät dampfen zu können - fraglich nur, wer und wie mich da jemand zur Rechenschaft ziehen wollen würde - in der Praxis wird es wohl für den durchschnittlichen Ordnungshüter eher schwierig sein "zugelassene" von "nicht-zugelassenen" Geräte zu unterscheiden![]()
Zur Not würde ich halt nur noch "in den eigenen 4 Wänden" dampfen - ähnlich hat das ja bei so einigen anderen Hobbies in der Vergangenheit auch schon funktioniert, wenn ich mir recht erinnere![]()
Gruß
R4nd0m


Gruss Jens